Im Jahr 2008 erfolgte mein Eintritt als Gesellschafter in die drei Jahre zuvor von einem ehemaligen Kunden gegründete INNCOA GmbH. Auch einer meiner ehemaligen Institutsmitarbeiter ist dort Teilhaber und als Geschäftsführer tätig. Die Firma verfügt an ihrem Standort in Neustadt an der Donau, eine knappe halbe Stunde von der Hochschule entfernt, über alle für ein Werkstofftechnik-Labor notwendigen Geräte und Einrichtungen wie Licht- und Elektronenmikroskopie, Härte- und Zugprüfung sowie über einen Messplatz für elektrochemische Korrosionsuntersuchungen.
Ich bin der inncoa GmbH ausschließlich als Miteigentümer, Berater und freier Mitarbeiter verbunden, aber mit Rücksicht auf meinen beamtenrechtlichen Status als Hochschullehrer übe ich dort keine operative Geschäftstätigkeit aus. Dadurch können alle notwendigen Laboruntersuchungen, die ich brauche, um einen Kunden wirkungsvoll und zielorientiert beraten zu können, abseits der Hochschule von qualifizierten und geschulten Mitarbeitern zeitnah und zuverlässig durchgeführt werden. Auf der anderen Seite sind dadurch Zielkonflikte zwischen meiner privaten Berater- und meiner öffentlichen Hochschullehrertätigkeit ausgeschlossen. Ein Beitrag zur gelebten Compliance im Alltag.